Pickerl Österreich

Als Pickerl wird in Österreich der Aufkleber auf der Windschutzscheibe bezeichnet, der die Zulassung des Fahrzeugs zum Straßenverkehr beweist und die Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit gewährleistet. Die Zulassung erfolgt nach der 57a Begutachtung des Fahrzeugs entsprechend des österreichischen Kraftfahrgesetzes. Da das Wort Pickerl hauptsächlich in Österreich gebraucht wird und so viel bedeutet wie Aufkleber oder Etikette, verwechseln viele Reisende das Pickerl, also das Gutachten, mit der Vignette, die das Befahren von Autobahnen bzw. Schnellstraßen ermöglicht. Dabei handelt es sich jedoch um zwei komplett verschiedene Dinge. Seit der Einführung der digitale Vignetten für Österreich kommt es jedoch immer seltener zu Verwechslungen.

Ab wann braucht man Pickerl in Österreich?

Die Bewertung des Fahrzeugs ist in Österreich gesetzlich geregelt im Kraftfahrgesetz (ieG) und in der Prüf- und Bewertungsstellenverordnung. Die Pickerl-Überprüfung gewährleistet die Sicherheit des Fahrzeugs sowie seiner Insassen und der Umwelt. Das Prüfdatum orientiert sich stets am Monat der Erstzulassung des Fahrzeugs und kann lediglich mittels eines Antrags bei den Behörden aufgeschoben werden. Früher war eine jährliche Begutachtung vorgeschrieben, heute erfolgt die 57a Überprüfung der sogenannten 3-2-1 Regelung. Diese Regelung besagt, dass die erste Begutachtung 3 Jahre nach der Erstzulassung des Fahrzeuges fällig ist. Anschließend ist die Pickerl-Überprüfung alle zwei Jahre und nach ein paar Jahren erst jährlich durchzuführen. Diese Regelung richtet sich an Neufahrzeuge der EG-Fahrzeugklasse M1 (PKW max. 8 Sitzen) sowie an zwei- oder dreirädrige Fahrzeuge der Klasse L (Motorräder und Mopeds).

Fahrzeuge, die nicht der Klasse M1 oder L zuzuordnen sind, wie zum Beispiels Lkws, müssen jährlich begutachtet werden.

Eine generelle Ausnahme stellen die historische Fahrzeuge dar, die gemäß des österreichischen Fahrzeuggesetzes ein erhaltenswürdiges Fahrzeug in einem akzeptablen Zustand sind und nicht zur ständigen Verwendung bestimmt sind. Dies betrifft Fahrzeuge mit dem Baujahr 1955 oder älter sowie Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind und vom Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr in der Zulassungsliste der historischen Fahrzeuge eingetragen sind. Für diese Fahrzeuge ist eine Überprüfung im 2-Jahres-Takt notwendig.

Darüber hinaus gibt es noch Fahrzeuge, die von der Überprüfung ausgenommen sind, insofern sie die Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten. Dazu gehören beispielsweise Traktoren oder Anhänger.

Pickerl Österreich seit wann?

Die regelmäßige 57a Begutachtung des Fahrzeugs entsprechend des österreichischen Kraftfahrgesetzes wurde im Jahr 1973 eingeführt. Sie beweist die Zulassung des Fahrzeugs zum Straßenverkehr und gewährleistet die Sicherheit des Fahrzeuges und seiner Insassen sowie die Umweltverträglichkeit.

Pickerl Österreich Kosten

Je nach Begutachtungsstelle fallen unterschiedliche Kosten an, wobei Autofahrerclubs zu den günstigeren Anbietern gehören. Informieren Sie sich am besten direkt bei den zuständigen Stellen. Den aktuellen Preis im Jahr 2023 beim ÖAMTC haben wir für Sie recherchiert: Die Pickerl-Begutachtung inkl. Plakette kostet für den PKW 47,70 €.

Pickerl Österreich kaufen?

Anders als die Autobahn-Vignette, die Sie an diversen Tankstellen, Raststätten und Mautstellen, aber auch online, erwerben können, gibt es das Pickerl nicht einfach so zu kaufen. Im Rahmen der Pickerl-Überprüfung wird das Fahrzeug nämlich auf die Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie auf die Umweltverträglichkeit geprüft und Sie erhalten den Aufkleber (also das Pickerl) nur, wenn sich das Fahrzeug in einem akzeptablen Zustand befindet und den erforderlichen Kriterien entspricht. Was genau bei der Begutachtung inspiziert wird und was Sie zu diesem Termin mitnehmen müssen, erfahren Sie weiter unten in diesem Beitrag.

Pickerl Österreich online kaufen?

Da das Pickerl im Rahmen einer umfangreichen und gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung des Fahrzeuges ausgestellt wird, ist es nicht möglich, das Pickerl online zu erwerben.

Pickerl Österreich wohin kleben?

Die Plakette der 57a Begutachtung ist bei Pkws und Kombis außen am rechten oberen Rand der Windschutzscheibe anzubringen. Sie enthält Informationen wie Kennzeichen, Fälligkeit der nächsten Begutachtung (Monat und Jahr) sowie die Prüfplakettennummer. Im Winter ist beim Eiskratzen Vorsicht geboten, da die Plakette zerstört oder unlesbar gemacht werden kann. Dadurch kann eine Strafe in Höhe von theoretisch bis zu 5.000 € anfallen. In der Regelt liegt das Strafmaß aber bei etwa 100 €. Eine Ersatzplakette kann gegen Vorlage der Zulassungspapiere und des aktuellen Prüfgutachtens im Original in jeder Werkstätte ausgestellt werden.

Bei einspurigen Kraftfahrzeugen ist das Pickerl an der rechten Seitenwand des Scheinwerfers oder an der rechten Vorderradgabel anzubringen und beim Anhänger entweder an der Deichsel oder rechts neben der Deichsel.

Pickerl Österreich Überprüfung

Die 57a Begutachtung, also die Kontrolle des Fahrzeugs bzw. des Anhängers auf Mängel, wird in Österreich Pickerl-Überprüfung genannt. Diese Begutachtung darf nur bei ausdrücklich zugelassenen Stellen wie dem ÖAMTC oder von anderen lizensierten Prüfstellen oder berechtigten Personen durchgeführt werden.

Für die Überprüfung ist es notwendig, dass Sie sich frühzeitig um einen Termin kümmern. Die Überprüfung an sich dauert ungefähr 45 Minuten. Außerdem müssen Sie zu Ihrem Termin folgende Dokumente mitbringen:

  • Clubkarte, wenn Sie die Überprüfung beispielsweise beim ÖAMTC durchführen
  • Kfz-Zulassungsschein (der 1. Teil der Fahrzeugpapiere ist unbedingt erforderlich)
  • Genehmigungspapiere bei allfälligen Veränderungen des Fahrzeugs
  • Bei nicht zugelassenen Fahrzeugen, historischen Fahrzeugen und Fahrzeugen über 3500 kg Gesamtgewicht: Genehmigungsdokument (Typenschein, COC, Einzelgenehmigungsnachweis, Auszug aus der Genehmigungsdatenbank)
  • Fahrtenbuch der letzten zwei Jahre bei historischen Fahrzeugen
  • 2/3 gefüllter Gastank bei Fahrzeugen mit Gastank, da die Dichtheit überprüft wird

57a Begutachtung

Die 57a Begutachtung, also die Überprüfung des Pickerls, darf nur bei ausdrücklich zugelassenen Einrichtungen wie dem ÖAMTC durchgeführt werden. Sichern Sie sich frühzeitig einen Termin, um eventuellen Mängel, die während der Begutachtung festgestellt werden, rechtzeitig zu beheben und das Pickerl für Ihr Fahrzeug bzw. Ihren Anhänger zu erhalten. Vergessen Sie nicht, die notwendigen Dokumente mitzubringen. Nach der Begutachtung erhalten Sie einen Bericht in schriftlicher Form, der alle Ergebnisse der Überprüfung zusammenfasst.

Worauf wird bei der 57a Begutachtung des Fahrzeuges Acht genommen?

Bei der Begutachtung wird das Fahrzeug vom Techniker auf eventuelle Mängel kontrolliert und die Verkehrs- und Betriebssicherheit sichergestellt. Wenn Reparaturen notwendig sind, können diese entweder sofort vorgenommen werden oder bei gröberen Mängeln in der Werkstatt behoben werden. Der Prüfumfang ist gesetzlich vorgegeben:

  • Identifizierung des Fahrzeuges (Übereinstimmung der Papiere mit dem Fahrzeug)
  • Bremsanlage
  • Lenkung
  • Sicht (z. B. Steinschläge in der Scheibe)
  • Sicherheitseinrichtungen (Sicherheitsgurte, ABS etc.)
  • Leuchten, Reflektoren und elektronische Anlagen
  • Achsen, Räder, Reifen und Aufhängungen
  • Fahrgestell und daran befestigte Teile (Korrosion, fehlende Teile etc.)
  • Motor
  • Sonstige Ausstattungen soweit vorgeschrieben (Warnweste, Verbandszeug etc.)
  • Umweltbelastung (Schadstoffemissionen)

Bei schweren Mängeln, die bei der 57a Begutachtung festgestellt werden, kommt es zu einer Pickerl-Nachprüfung. Dabei muss keine komplette Überprüfung des reparierten Fahrzeugs vorgenommen werden, insofern keine offensichtlich neuen Mängel vorhanden sind, das Fahrzeug innerhalb von vier Wochen in der selben Begutachtungsstelle vorgeführt wird und in dieser Zeit nicht mehr als 1.000 km zurückgelegt wurden. Fahrzeuge mit schweren Mängeln dürfen maximal zwei Monate weitergenutzt werden, jedoch nicht über die auf dem Pickerl angegebene Frist hinaus. Innerhalb dieser Frist sind die Mängel zu beheben und das Fahrzeug neuerlich zu begutachten.

Was bedeutet das Pickerl in verschiedenen Farben?

Ursprünglich waren alle Pickerl rot. Heute werden für alle Fahrzeuge weiße Plaketten ausgegeben. Davon ausgenommen sind historische Fahrzeuge, diese erhalten eine rote Plakette mit dem Hinweis darauf, dass es sich um ein historisches Fahrzeug handelt. Es gibt auch grüne Plaketten, die grundsätzlich gleichwertig wie die weißen Plaketten sind, jedoch auf höhere Abgaswerte hinweisen.

Was sind die Pickerl-Regelungen für Lkws?

Fahrzeuge, die nicht der Klasse M1 oder L zuzuordnen sind (dazu gehören zum Beispiel Lkws), werden strenger auf die Verkehrs- und Betriebssicherheit kontrolliert und müssen jährlich begutachtet werden.

Regelungen für selbst-fahrende Arbeitsmaschinen und Transportkarren

Von der regelmäßigen Begutachtung ausgenommen sind:

  • Anhänger, mit denen die Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten werden darf
  • Zugmaschinen mit einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Transportkarren mit einer Maximalgeschwindigkeit von 30 km/h
  • Motorkarren mit einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h

Wie kann man Bußen vermeiden?

Die beste Möglichkeit, um Bußen zu vermeiden, ist das Buchen eines Termins bei einer lizenzierten Stelle. Im Rahmen der Begutachtung, sollten Sie auch die Gelegenheit nutzen, Fragen zu stellen und Unsicherheiten zu klären. Somit bleiben Sie immer bestens informiert und müssen sich keine Sorgen um Strafen machen. Sichern Sie sich rechtzeitig einen Termin, denn wer ohne Pickerl oder mit einem abgelaufenen Pickerl unterwegs ist, riskiert Strafen bis zu 10.000 € und diese drohen nicht nur den Zulassungsbesitzer*innen sondern auch den Lenker*innen des Fahrzeugs.

Um Unannehmlichkeiten bei Auslandsfahrten zu vermeiden, sollten Sie zudem unbedingt darauf achten, dass Ihr Pickerl gültig ist oder Sie sich noch innerhalb der Toleranzfrist von max. 4 Monaten befinden. Beachten Sie, dass es in vielen Ländern kürzere bzw. auch gar keine Toleranzfristen gibt. Grundsätzlich dürfen Sie nur in dem Land, in dem Ihr Fahrzeug zugelassen wurden, bestraft werden. Doch leider verzeichnet der ÖAMTC immer wieder Anrufe von Mitglieder*innen, die im Ausland von der Polizei bestraft wurden oder denen sogar die Einreise verweigert wurde. Vor allem an den Grenzen zu Italien, Slowenien und Ungarn kommt es immer wieder zu Problemen.

Was, wenn das Pickerl abgelaufen ist?

Wer mit einem abgelaufenen Pickerl unterwegs ist, riskiert genauso hohe Strafen wie Lenker*innen und Besitzer*innen ohne Pickerl. Die Strafe kann theoretisch bist zu 10.000 € hoch sein. Sichern Sie sich also frühzeitig einen Termin bei einer ermächtigten Prüfstelle.

In anderen Ländern gibt es andere Toleranzfristen für die Überprüfung von Fahrzeugen und Anhängern als in Österreich (max. 4 Monate) und teilweise gibt es auch gar keine Toleranz. Grundsätzlich dürfen Sie nur in dem Land, indem Ihr Fahrzeug zugelassen wurden, bestraft werden, doch der ÖAMTC verzeichnet immer wieder Anrufe von Mitglieder*innen, die im Ausland von der Polizei bestraft wurden oder denen sogar die Einreise verweigert wurde, was jedoch gegen das Völkerrecht verstößt. Vor allem an den Grenzen zu Italien, Slowenien und Ungarn kommt es immer wieder zu Problemen.

Wer sind die Begutachter?

Vom Landeshauptmann ermächtigte Begutachtungsstellen sind Vereine wie die Autofahrerclubs ÖAMTC und ARBÖ sowie Kfz-Werkstätten. Bei diesen Prüfstellen werden die meisten Begutachtungen durchgeführt, aber auch Ziviltechniker*innen und Technische bzw. Ingenieurbüros können eine Lizenz haben.

Um geeignet zu sein, eine Kontrolle durchzuführen, muss man eine entsprechende Ausbildung absolviert haben und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Es ist notwendig, dass die Mitarbeiter*innen über das technische Wissen verfügen und die rechtlichen Grundlagen verstehen. Um dies zu gewährleisten, müssen die Mitarbeiter*innen des Prüf-Teams alle drei Jahre entsprechende Kurse erfolgreich absolvieren.

Sie können selber entscheiden, wo Sie die Pickerl-Überprüfung Ihres Fahrzeugs durchführen möchten.

Verwechseln viele Fahrer das Pickerl mit Vignetten?

Da das Wort Pickerl umgangssprachlich gebraucht wird in Österreich, um sich auf einen Aufkleber oder eine Etikette zu beziehen, verwechseln viele Reisende das Pickerl mit der Vignette, die das Befahren von Autobahnen bzw. Schnellstraßen ermöglicht. Dabei handelt es sich jedoch um zwei komplett verschiedene Dinge. Während das Pickerl eine Zulassung des Fahrzeugs zum allgemeinen Straßenverkehr darstellt, berechtigt die Autobahn-Vignette das Befahren von Autobahnen und Schnellstraßen. Seit der Einführung der elektronischen Autobahn-Vignette kommt es jedoch immer seltener zu Verwechslungen, da diese Vignette digital ist und nicht an der Windschutzscheibe angebracht werden muss.

FAQ


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NJ Vignette BV ist ein Vermittler und beantragt als Ihr Bevollmächtigter die Vignette in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung. NJ Vignette BV berechnet für diese Tätigkeit ein Entgelt.

Es wird ein Vertrag zwischen Ihnen und der offiziellen Stelle des Landes geschlos-sen, die die Vigentte für die Maut ausstellt. In Österreich ist das die ASFINAG.

Die Preise auf unserer Website enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

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