Verkehrsstrafen Österreich

Dienstag, 27. Dezember 2022 um 09:47 (Aktualisiert am  Samstag, 30. September 2023 um 17:12)

Ein Aufenthalt in Österreich kann der perfekte Urlaub sein, aber es ist wichtig, die örtlichen Verkehrsregeln zu kennen. Bei Nichtbeachtung werden regelmäßig Bußgelder verhängt, die Ihren Aufenthalt in diesem schönen Land letztendlich sehr teuer machen!

Was sollte ich über die Bußgelder in Österreich wissen?

Sie müssen vor allem die Geschwindigkeitsbegrenzungen kennen und sollten nicht an den falschen Stellen parken, an denen das nicht erlaubt ist.

Beachten Sie, dass es im ganzen Land aktive Kontrollen gibt und dass, da Österreich Teil der Europäischen Union ist, jede von Ihnen angegebene Adresse – auch wenn sie sich in Ihrem Heimatland befindet – leicht zurückverfolgt werden kann. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Verkehrsregeln befolgen, damit Ihnen während Ihrer Reise keine zusätzlichen Kosten entstehen. So können Sie Ihren Urlaub so gut wie möglich genießen, ohne sich Gedanken über Bußgelder machen zu müssen!

Bußgeldarten in Österreich

Organstrafe

Organstrafverfügungen, besser bekannt als Organmandate, sind Bußgelder, die von Gemeinden in Österreich verhängt werden. Das kann unter anderem passieren, wenn man falsch parkt, das Bezahlen an einer Parkuhr vergessen hat, oder im Fahrzeug nicht angeschnallt ist. Im deutschen Volksmund ist dies als "Knöllchen" bekannt. Auch dieser Bescheid wird mit allen wichtigen Informationen zum Verstoß und Zahlungsanweisungen direkt an Ihre Adresse gesendet. Verstöße dieser Art haben außer der Zahlung des Bußgeldes keine schwerwiegenden Konsequenzen. Die Bußgelder sind in der Regel nicht zu hoch, sodass es oft sinnvoller ist, das Bußgeld einfach direkt zu zahlen, als ein langwieriges Gerichtsverfahren zu durchlaufen.

Ein Widerspruch oder Einspruch ist gegen die Organstrafe nicht möglich. Dafür müssen Sie zunächst die Zahlung verweigern, und dann das Gerichtsverfahren abwarten.

Anonymverfügung

Die Anonymverfügung ist wie die Organstrafe ein vereinfachtes Verwaltungsstrafverfahren. Wenn Sie mit dem Auto in Österreich unterwegs sind und einen Verkehrsverstoß begehen, wie z. B. das Überfahren einer roten Ampel oder das Parken auf einem Gehweg, können Sie eine Anonymverfüngung erhalten, wenn das Bußgeld weniger als 365 Euro beträgt. Eine Anonymverfügung ist eine Verwaltungsstrafe, die anders als in Deutschland der Halter des Fahrzeugs, und nicht der Fahrer zu zahlen hat. Die Einrede, die in Deutschland möglich ist, das Fahrzeug nicht selbst gefahren zu haben, gibt es in Österreich nicht. Den Behörden ist der tatsächliche Fahrer egal. Sie erhalten alle relevanten Informationen über Ihren Verstoß, einschließlich Zahlungsanweisungen, aber es werden keine weiteren Gerichtsverfahren eingeleitet – was den Prozess einfacher und schneller macht.

Strafrechtliche Bestrafung

Wenn Sie eine schwere Straftat begangen haben, für die ein Bußgeld von bis zu 600 Euro verhängt wird, wird eine Strafverfügung erlassen. Eine Strafverfügung kann nur postalisch (in der Regel per Einschreiben) versandt werden. Der Widerspruch muss zwingend innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt erfolgen, wenn Sie sich dagegen wehren wollen. Angesichts der Komplexität des Verfahrens empfiehlt sich anwaltlicher Beistand. Vergessen Sie auch nicht die in Österreich anfallenden Zusatzkosten für Bußgelder bei Leasingfahrzeugen. Wenn Ihr Einspruch abgelehnt wird, werden weitere 10 % berechnet (mindestens jedoch 10 €). Handeln Sie schnell und holen Sie sich kompetente Hilfe – Strafverfügungen haben weitreichende Folgen.

Verkehrsstrafen in Österreich

Wenn Sie mit dem Auto nach Österreich fahren, sollten Sie die Verkehrsregeln dieses Landes kennen. Sie sind aus einem bestimmten Grund da und sollen nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für andere Fahrer und Fußgänger sorgen.

Für alle befahrenen österreichischen Straßen besteht Vignettenpflicht und die Einhaltung der von uns festgelegten Geschwindigkeitsbegrenzungen. Wir haben diese Informationen auf unserer Seite aufgenommen, damit Ihr Urlaub mit dem Auto so reibungslos wie möglich verlaufen kann. Achten Sie während Ihres Besuchs auf die österreichischen Verkehrsvorschriften, damit Sie nicht mit bösen Bußgeldern enden, während Sie die Reise Ihres Lebens machen.

Verkehrsstrafen Österreich Verkehrsstrafen Österreich *Halten Sie sich an die Verkehrsregeln?

Obligatorisch mitzuführende Gegenstände im Auto

Wenn Sie nach Österreich reisen, sind Sie verpflichtet, einige Gegenstände in Ihrem Auto mitzuführen. Wenn Sie diese Gegenstände nicht bei sich führen, können Sie bei einem Unfall haben von der österreichischen Polizei mit einem Bußgeld belegt werden.

Warndreieck

Ein wichtiges Autozubehör ist das Warndreieck. In jedem europäischen Land ist das Mitführen eines Warndreiecks im Auto vorgeschrieben. Bei einer Panne oder einem Unfall innerhalb geschlossener Ortschaften ist es Pflicht, das Warndreieck mindestens 30 Meter hinter Ihrem Auto aufzustellen. Wenn Sie entlang der Autobahn stehen, ist es in vielen Fällen gefährlich, ein Warndreieck aufzustellen. Schalten Sie in diesem Fall die Warnblinkanlage ein und begeben Sie sich so schnell wie möglich hinter die Leitplanke, um auf Hilfe zu warten. Das Anbringen eines Warndreiecks ist nur vorgeschrieben, wenn dadurch die Sicherheit von Ihnen und Ihren Mitreisenden nicht gefährdet wird.

Erste-Hilfe-Kasten

Mit einem Erste-Hilfe-Set in Ihrem Auto sind Sie immer bereit, Erste Hilfe zu leisten. Für viele europäische Länder ist es daher Pflicht, einen Erste-Hilfe-Kasten mitzuführen. Dies ist in folgenden Ländern obligatorisch: Bulgarien, Ungarn, Belgien, Deutschland, Kroatien, Luxemburg, Ukraine, Österreich, Rumänien, Slowenien, Slowakei und Tschechien.

Sicherheitsweste

In ganz Europa, mit Ausnahme der Schweiz, besteht für Autos eine Warnwestenpflicht. Der Fahrer ist verpflichtet, bei einer Panne oder einem Unfall sowohl innerhalb als auch außerhalb geschlossener Ortschaften eine Warnweste zu tagen. Wir empfehlen allen Insassen, auf Reisen eine Warnweste mitzunehmen.

Geschwindigkeitsüberschreitung in Österreich

Beim Fahren auf den Straßen Österreichs ist es am besten, aufmerksam zu sein und die Geschwindigkeitsbegrenzung einzuhalten. Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen können je nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung variieren, und es gibt keine Ausnahmen von dieser Regel, egal auf welcher Art von Straße Sie fahren. Um finanzielle Belastungen zu vermeiden und Ihre Sicherheit zu wahren, sollten Sie sich an die zulässigen Geschwindigkeitsregelungen halten. In der folgenden Tabelle sehen Sie, welche Kosten bei welchen Überschreitungen auf Sie zukommen.

Innerhalb des bebauten Gebiets

Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit um:

  • < 20 km/h: ab 29 € bis 60 € (Organmandat = 30 €)
  • < 30 km/h: von 50 € bis 72 € (Organmandat = 50 €)
  • < 40 km/h: von 70 € bis 160 € (Organmandat = 70 €)
  • > 40 km/h: ab 150 € und Gefahr des Entzugs der Fahrerlaubnis.

Außerhalb geschlossener Ortschaften

Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit um:

  • < 20 km/h: ab 30 €
  • < 30 km/h: ab 50 €
  • < 50 km/h: ab 70 €
  • > 50 km/h: ab 150 € und Gefahr des Entzugs der Fahrerlaubnis.

Autobahnen (130 km/h)

Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit um:

  • < 20 km/h: ab 30 €
  • < 30 km/h: ab 50 €
  • < 50 km/h: ab 70 €
  • > 50 km/h: ab 150 € und Gefahr des Entzugs der Fahrerlaubnis.

Fahren unter Alkoholeinfluss in Österreich

Fahren unter Alkoholeinfluss kann Ihre Fahrtüchtigkeit ernsthaft beeinträchtigen; deshalb gibt es in Österreich klare Gesetze - wenn Ihr Blutalkoholgehalt eine bestimmte Grenze überschreitet, verstoßen Sie gegen das Gesetz. In Österreich ist der zulässige Blutalkoholspiegel für die meisten Fahrer auf 0,49 Promille begrenzt und für Personen mit weniger als 12 Monaten Fahrpraxis sogar noch niedriger (0,1 %). Überschreiten Sie diese Höchstgrenze, riskieren Sie nicht nur hohe Bußgelder, sondern auch einen möglichen Führerscheinentzug oder weitere rechtliche Schritte.

Welchen Strafzettel erhalten Sie als Folge des Fahrens unter Alkoholeinfluss:

  • Ein Blutalkoholwert von 0,5 % bis 0,8 % kann zu einem Bußgeld von bis zu 300 Euro und/oder dem Entzug der Fahrerlaubnis führen.
  • Ein Blutalkoholgehalt von 0,8 % bis 1,2 %: Bußgeld ab 800 € und Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 1 Monat.
  • Ein Blutalkoholgehalt von 1,2 % bis 1,6 %: Bußgeld ab 1.200 € und Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 4 Monate.
  • Ein Blutalkoholwert über 1,6 %: Bußgeld ab 1.600 € und Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate.
  • Wenn Sie beruflich mit einem LKW oder Bus (Reisebus) unterwegs sind, liegt die gesetzliche Promillegrenze bei 0,1 ‰.

Verweigern Sie einen Alkoholtest oder versuchen diesen zu sabotieren? Dann müssen Sie Ihren Führerschein abgeben!

Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln

Wenn Sie in Österreich unter Drogeneinfluss Auto fahren, können Sie sicher sein, dass Sie damit nicht so einfach davonkommen. Die österreichische Polizei kann einen Speicheltest durchführen und bei der geringsten Spur von Betäubungsmitteln sofort Ihren Führerschein einziehen und eine saftige Geldstrafe verhängen. Diese liegt zwischen 1.000 und 2.000 Euro liegen. Vergessen Sie nicht, dass nicht nur Fahrzeuge mit österreichischem Kennzeichen mit einer Geldstrafe belegt werden können – die CBE-Richtlinie ermöglicht den Austausch von Informationen und die Verhängung von Geldbußen für in anderen Ländern zugelassene Autos. Autofahren unter Drogeneinfluss lohnt sich nirgendwo – auch nicht in Österreich!

Fahren ohne Straßenvignette

Das Fahren ohne Vignette kann zu einem Bußgeld von 120 Euro und unnötigen Sorgen führen, weil Sie damit gegen geltendes Recht verstoßen. Stellen Sie also sicher, dass Ihre Sicherheit und Ihr Komfort an erster Stelle stehen, indem Sie in eine österreichische Straßenvignette investieren, bevor Sie auf die Autobahn fahren!

Andere Bußgelder in Österreich

Die unten aufgeführten Vergehen können zu hohen Bußgeldern führen, daher ist es wichtig, sich mit den österreichischen Gesetzen vertraut zu machen und die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen!

  • Überfahren einer roten Ampel: Bußgeld zwischen 58 und 70 Euro
  • Überfahren einer orangefarbenen Ampel: Bußgeld zwischen 36 € und 42 €
  • Obligatorischen Gegenstände fehlen in Ihrem Auto: Bußgeld ab 14 €
  • Verstoß gegen die Winterreifen- oder Schneekettenpflicht: Bußgeld ab 35 €
  • Vorfahrt missachtet: Bußgeld ab 70 €
  • Geschwindigkeitsüberschreitung bei Verstößen gegen Immissionsschutzgesetz-Luft: Bußgeld bis zu 2.180 €
  • Verstoß gegen ein Überholverbot: Bußgeld ab 40 €
  • Überfahren einer durchgezogenen Linie: Bußgeld ab 40 €
  • Parkverstoß: Bußgeld zwischen 21 € und 72 €
  • Fahren ohne Sicherheitsgurt: Bußgeld ab 35 €
  • Rechts überholen: Bußgeld zwischen 40 und 80 €
  • Nutzung des Mobiltelefons während der Fahrt: Bußgeld ab 50 €

Verhaftung in Österreich

In einem fremden Land festgenommen zu werden, kann eine unglaublich stressige Erfahrung sein. Wenn Sie zum ersten Mal in einem fremden Land sind, kann die Angst, nicht zu wissen, was zu tun ist, und in Schwierigkeiten zu geraten, sehr überwältigend sein. Wenn Sie nach einer Straftat in Österreich festgenommen werden, kann Ihnen die deutsche Botschaft helfen. Auf der Webseite bietet die Botschaft weitere Hilfestellungen und Rechtsberatung an, unter anderem eine Rechtsanwaltsliste um Ihnen durch die Situation zu helfen.

Nichtbezahlung des Bußgeldes in Österreich

Wenn Sie in Österreich zu einer Geldstrafe verurteilt werden, ist es wichtig, diese so schnell wie möglich zu bezahlen. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen erhöht nur den fälligen Betrag, und wenn er nicht bezahlt wird, können rechtliche Schritte folgen.

Dies gilt auch, wenn Sie nicht in Österreich wohnen oder Ihr Auto nicht in Österreich zugelassen ist – seit Einführung der Grenzkontrollrichtlinie können Kfz-Kennzeichendaten grenzüberschreitend überprüft werden, sodass Ausländer weiterhin haftbar gemacht werden können Ihre Rechte.

Die Weigerung, Bußgelder zu zahlen, führt zu einer Erhöhung der Entschädigung und kann sogar zu einer Klage führen.

Wenn Sie sich also Zeit und Geld sparen wollen, begleichen Sie Ihre Bußgelder am besten sofort.

i-Vignette Logo i-Vignette

NJ Vignette BV ist ein Vermittler und beantragt als Ihr Bevollmächtigter die Vignette in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung. NJ Vignette BV berechnet für diese Tätigkeit ein Entgelt.

Es wird ein Vertrag zwischen Ihnen und der offiziellen Stelle des Landes geschlos-sen, die die Vigentte für die Maut ausstellt. In Österreich ist das die ASFINAG.

Die Preise auf unserer Website enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

NJ Vignette B.V., Steenplaetsstraat 6, Unit 4.14 (keine Besuchsadresse), 2288AA Rijswijk, Niederlande. HK: 88910652, MwSt: NL864820458B01